Foto­verarbeitung

Foto-Einwilligungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Während unserer Veranstaltungen im Rahmen der ErstiWoche des Studierendenrats der TU-Ilmenau (StuRa)
werden gemäß §6 Abs. 1 e,f DSGVO Fotos der Gäste erstellt und gespeichert.

Diese können im Folgenden bearbeitet, kopiert, archiviert oder gelöscht werden.
Die Fotos können im Sinne der Kommunikation über elektronische Medien, wie der ErstiWochen Webseite und den Social Media-Kanälen der ErstiWoche und des StuRas
auf Facebook und Instagram veröffentlicht werden. Außerdem können Fotos durch Dritte, wie z.B. Zeitungen und Fernsehkanäle verbreitet werden.

Die Gefahren, welche durch eine Fotoveröffentlichung im Internet entstehen sind die Auffindbarkeit über Suchmaschinen, die mangelnden Möglichkeiten der vollständigen
Löschung, der Missbrauch durch Dritte, sowie die Gefahr des möglicherweise mangelhaften Rechtschutzes bei Missbrauch des Fotos außerhalb der EU.

Sollten Sie eine Anfertigung eines Bildes von Ihnen nicht wünschen, so machen Sie dies unseren Fotografen bitte deutlich. Unsere Fotografen sind mit entsprechenden Badges ausgewiesen.

Unsere Fotografen werden auf folgende Dinge hingewiesen:

  1. Das Badge ist offen um den Hals zu tragen, um immer erkenntlich zu sein.
  2. Das Anfertigen heimlich oder verdeckter Fotografien ist nicht gestattet. Sollte dies aus künstlerischen Zwecken nicht anders möglich sein, ist der Betroffene
    direkt im Anschluss darüber zu informieren.
  3. Die Intimsphäre des Betroffenen ist nicht zu erfassen.
  4. Fotografien, die diskreditierende Situationen zeigen oder die Gefahr von Diskriminierung bergen, sind nicht gestattet.
  5. Die Fotografien sollten keine Rückschlüsse auf die Religion, Gesundheit, politische Einstellung, das Sexualleben, die sexuelle Orientierung o.ä. geben.

Grundsätzlich gilt:

Der normale Menschenverstand ist einzusetzen und bei Unsicherheiten das Einverständnis des Betroffenen einzuholen.